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Neue „Düsseldorfer Tabelle“: Höhere Bedarfssätze und mehr Selbstbehalt

Am 1. Januar tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft. Sie sieht höhere Bedarfssätze vor allem für Minderjährige vor. Allerdings steigt auch der Betrag, den Unterhaltspflichtige für sich selbst behalten dürfen. Deswegen kommt es auf den Einzelfall an, ob mehr für die Kinder herausspringt. „Viele Kinder werden trotz der höheren Sätze sogar weniger Geld bekommen“, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit, das die Tabelle seit 1962 bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts herausgibt.

Aktualisiert am 29. Dezember 2019 18:40 Uhr
Der Mindestunterhalt beträgt der neuen Tabelle zufolge ab dem 1. Januar für Kinder im Alter bis fünf Jahre 369 Euro statt bislang 354 – ein Plus von 15 Euro. Das gilt für die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1900 Euro netto. Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben in dieser Einkommensklasse Anspruch auf mindestens 424 Euro statt bislang 406 Euro – ein Plus von 18 Euro.

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