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Kommentar: Das eine tun, aber das andere nicht lassen

Die Einigung von Union und SPD auf eine 30-Prozent-Frauenquote ist eine maßvolle Regelung. Sie trifft nur börsennotierte Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern, also die Großen, die auch viele Möglichkeiten haben, Talente aus den eigenen Reihen zu rekrutieren.

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Eva Quadbeck zur Frauenquote  Zudem müssen die Unternehmen nicht am Stichtag 1. Januar 2016 tatsächlich 30 Prozent Frauen in ihren Aufsichtsräten sitzen haben, sondern nur ab diesem Zeitpunkt die frei werdenden Mandate so lange mit Kandidatinnen nachbesetzen, bis die 30 Prozent erreicht sind. Für Unternehmen mit Weitsicht ist dies machbar, auch ...