Wenn Studenten in überfüllten Hörsälen sitzen, liegt das auch am Grundgesetz. Dort ist festgelegt, dass der Bund den Bundesländern nicht dauerhaft Geld für Bildung geben darf.
Von unserer Redakteurin Angela Kauer
Die Unis hätten gern mehr Professoren. Die Bundesländer können das nicht bezahlen. Der Bund hätte das Geld, darf es den Hochschulen aber nicht geben.
Dieses sogenannte Kooperationsverbot ist aus der Föderalismusreform im Jahr 2006 hervorgegangen.