Vorsicht, Glätte: Bei Schnee und Eis sind die Eigentümer in der Pflicht.
Pixelio
Mainz - Schnee und Eis bedeuten für Eigentümer und für Nutzer von bebauten und unbebauten Grundstücken alle Jahre wieder: Gehwege räumen. Die Regelung gilt auch, wenn der Zugang zum eigenen Grundstück über ein anderes führt, das seinerseits an öffentliche Straßen und Gehwege angrenzt.
Mainz – Schnee und Eis bedeuten für Eigentümer und für Nutzer von bebauten und unbebauten Grundstücken alle Jahre wieder: Gehwege räumen. Die Regelung gilt auch, wenn der Zugang zum eigenen Grundstück über ein anderes führt, das seinerseits an öffentliche Straßen und Gehwege angrenzt.