Vertrag zum Ausschluss des Lebensmitteleinzelhandels am Johannisplatz in Bad Sobernheim Voraussetzung für Aldi-Umzug: Formalien erschweren die Stadtentwicklung in Bad Sobernheim: Umzug des Aldi-Marktes geplant
Vertrag zum Ausschluss des Lebensmitteleinzelhandels am Johannisplatz in Bad Sobernheim Voraussetzung für Aldi-Umzug
Formalien erschweren die Stadtentwicklung in Bad Sobernheim: Umzug des Aldi-Marktes geplant
Den Standort Johannisplatz will Aldi zugunsten eines Umzugs auf das alte Real-Gelände an der Westtangente verlassen, will dazu aber einen rechtssicheren Ausschluss des Johannisplatzes als Lebensmitteleinzelhandelsstandort in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben sehen. Wilhelm Meyer
Um die städtebauliche Entwicklung Bad Sobernheims ging es gleich bei mehreren Tagesordnungspunkten in der jüngsten Stadtratssitzung.
Im Zusammenhang mit der geplanten Umsiedlung des Aldis auf die Fläche des alten Real-Markts, Westtangente 3, stand die Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zum Ausschluss des Lebensmitteleinzelhandels vom Standort am Johannisplatz.