Ist der erhöhte Fluglärm nur eine Ausnahme? ArchivFoto: Julian Stratenschulte
Mainz – Um die Praxis des Nachtflugverbots in Frankfurt tobt ein Auslegungskampf zwischen lärmgeplagten Bürgern, Initiativen und dem hessischen Wirtschaftsministerium. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel sind zwar die bisher 17 planmäßigen Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr verboten – aber mit Ausnahmegenehmigungen können verspätete Flieger noch bis 0 Uhr starten beziehungsweise in Notfällen die ganze Nacht über landen.
Lesezeit: 2 Minuten
Mainz - Um die Praxis des Nachtflugverbots in Frankfurt tobt ein Auslegungskampf zwischen lärmgeplagten Bürgern, Initiativen und dem hessischen Wirtschaftsministerium. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel sind zwar die bisher 17 planmäßigen Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr verboten - aber mit Ausnahmegenehmigungen können verspätete Flieger noch bis 0 Uhr starten ...
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