Schutzmaßnahmen werden kontrolliert
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Rheinland-Pfalz sonst nur im Rhein-Lahn-Kreis. In etwa zehn Betrieben im Kreis
MYK werden mehr als 1000 Tiere gehalten, sonst ist die Anzahl der Tiere pro Betrieb geringer. Das Kreisveterinäramt informiert, dass jeder Hühnerhalter unabhängig von der Zahl des Geflügels die Meldepflicht hat. Die Stallpflicht
für die Tiere gilt voraussichtlich bis Ende März. Die Schutzmaßnahmen sind
unbedingt einzuhalten und werden durch Mitarbeiter des Amtes kontrolliert. Es
drohen sonst Verwarnungen und Bußgelder. sil