Gasheizungen nicht ohne Kontrolle einschalten

„Ganz wichtig für Hausbesitzer: Die Thermen dürfen nicht einfach eingeschaltet werden, sondern müssen vor der Inbetriebnahme von einem Innungsbetrieb abgenommen werden“, betonte Michael Hauer. „Jetzt ist noch Zeit, um defekte Heizungen reparieren zu lassen oder auszutauschen. Aber eingeschaltet werden dürfen sie erst, wenn das Gas auf die Leitungen beaufschlagt wurde und die Thermen abgenommen sind.

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Dazu werden wir dann auch zeitnah den Kontakt zu Fachbetrieben vermitteln können“, verspricht der Geschäftsführer der Energieagentur.