Das sagt das Arbeitsrecht
Grundsätzlich müssen Unternehmen einen wirksamen Nichtraucherschutz sicherstellen und gegebenenfalls die dafür erforderlichen Maßnahmen treffen. Das schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor. Selbst wenn alle bis auf einen Angestellten in einem Betrieb Raucher sind, so könne es der Schutz dieses einen Nichtrauchers gebieten, das Rauchen in dem Betrieb zu verbieten, erläutert Meyer. Der Fachanwalt ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Der Arbeitgeber kann in dem Fall entweder für den gesamten Betrieb oder zumindest für bestimmte Bereiche ein allgemeines Rauchverbot verhängen. Bei diesen Entscheidungen hat der Betriebsrat, sofern vorhanden, ein Mitbestimmungsrecht.