Das rät die Verbraucherzentrale
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Bei unseriösen Anrufen sollte man schnell auflegen und den Vorfall der Bundesnetzagentur melden. Auch wenn die Telefonanbietern bereits verboten hat, Ping-Anrufe bestimmter Telefonnummern abzurechnen, gibt dem Verbraucher dieses Verbot aber nicht das Recht, bereits geleistete Zahlungen von seinem Anbieter zurückzufordern. Geschädigte sollten sich deshalb an die Verbraucherzentrale wenden. ni