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Bundesgerichtshof verwirft Revision im Limburger Axtmordprozess

Fast ein Jahr ist es mittlerweile her, dass das Limburger Landgericht Anfang Juli 2020 das Urteil im Axtmord-Prozess gegen Imad A. verkündete: Eine lebenslange Freiheitsstrafe und die besondere Schwere der Schuld waren unter anderem zwei Bestandteile des Urteilspruchs, den die 2. Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Andreas Janisch fällte. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig, wie in dieser Woche bekannt wurde. Das bestätigten sowohl das Limburger Landgericht als auch der Koblenzer Rechtsanwalt Wolfgang Stahl, der Imad A. beim bundesweit beachteten Prozess als Strafverteidiger zur Seite stand. Auf insgesamt 226 Seiten hatte Stahl die Revision gegen das Axtmord-Urteil Anfang November 2020 gegenüber dem Bundesgerichtshof unter anderem mit einer fehlerhaften rechtlichen Würdigung des Landgerichts begründet (wir berichteten). Der Generalbundesanwalt hat hiernach ebenso wie die Nebenklage beantragt, die Revision als offensichtlich unbegründet zu verwerfen. Zum Verwerfungsantrag des Generalbundesanwaltes vom 27. Januar 2021 hatte Wolfgang Stahl eine Gegenerklärung abgegeben, so der bundesweit bekannte Koblenzer Rechtsanwalt – doch ohne Erfolg: Der 4. Strafsenat am Bundesgerichtshof hat die Revision bereits am 8. Juni verworfen, womit Imad A., der bei der Tat 34 Jahre alt war, nunmehr lebenslang in Haft muss. Aufgrund der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Entlassung von Imad A. nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

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Wie es unterdessen um die Unterhalts- und Schadensersatzzahlungen für die beiden minderjährigen, hinterbliebenen Kinder von Imad A., die bis zur Tat in Nickenich (Kreis Mayen-Koblenz) lebten, aussieht, dazu wollte sich das Kreisjugendamt Mayen-Koblenz auf Anfrage unserer Zeitung unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. aeg