SG Guckheim und SG Ellingen müssen noch auf ihr Urteil warten
Kein Urteil im Fall der Spielabsage des Fußball-Bezirksligaspiels vom achten Spieltag zwischen den beiden Westerwälder Spielgemeinschaften Guckheim/ Kölbingen und Ellingen /Bonefeld/Willroth – in dieser Woche jedenfalls noch nicht: Das Verbandsgericht des Fußball-Verbands Rheinland (FVR) sollte am Donnerstagabend in zweiter Instanz darüber befinden, ob die Punkte wegen Nichtantretens der Gäste zur Begegnung in Guckheim am Sonntag, 5. Oktober, der Heimmannschaft zugesprochen werden, oder ob die Partie neu angesetzt werden muss, weil Ellingen aus personellen Gründen nicht antreten konnte. Das hatten die Gäste jedenfalls ihrer Meinung nach mit dem Vorlegen einer ausreichenden Zahl von ärztlichen Attesten nicht einsatzfähiger Spieler satzungsgemäß belegt.
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Straßenhaus/Guckheim - Kein Urteil im Fall der Spielabsage des Fußball-Bezirksligaspiels vom achten Spieltag zwischen den beiden Westerwälder Spielgemeinschaften Guckheim/ Kölbingen und Ellingen /Bonefeld/Willroth - in dieser Woche jedenfalls noch nicht: Das Verbandsgericht des Fußball-Verbands Rheinland (FVR) sollte am Donnerstagabend in zweiter Instanz darüber befinden, ob die Punkte wegen Nichtantretens der ...
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