Markus Müller, Intendant des Mainzer Staatstheaters, verteidigt die musikalische Aktion der Theatermitarbeiter während der AfD-Kundgebung.Foto: dpa
Ermittlungen wegen Beethovens „Ode an die Freude“: Weil Ensemble-Mitglieder des Staatstheaters Mainz mit diesem Lied eine Kundgebung der Partei AfD störten, sehen sie sich jetzt mit einer Strafanzeige des Polizeipräsidiums Mainz konfrontiert.
Lesezeit: 2 Minuten
"Wer eine genehmigte Versammlung grob stört, macht sich strafbar", sagte eine Polizeisprecherin am Dienstag. Ungewöhnlich ist nach Einschätzung von Juristen, dass die Anzeige nicht von der betroffenen Partei, sondern von der Polizei gestellt wurde.
Theater: Haben der Polizei gehorcht
Das Theater ist verwundert: "Wir waren nicht aggressiv, wir haben Beethoven gesungen", sagte ...
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