Einstweilige Verfügung im Festivalstreit: Lieberberg schlägt zurück
Marek Lieberberg. Foto: DPA
Neue Runde im erbitterten Festivalstreit zwischen der DEAG und Marek Lieberberg: Die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH hat nach Informationen unserer Zeitung eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Entertainment AG (DEAG) erwirkt. In dieser untersagt das Landgericht Köln der Berliner Konzertagentur, ihr Grüne-Hölle-Festival am Nürburgring als „Traditionsfestival“ zu bezeichnen, das zwei Millionen Rockfans aus aller Welt seit 29 Jahren geboten wird.
Lesezeit: 1 Minute
Sollte die DEAG sich nicht daran halten, drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Hintergrund des Konflikts: Die DEAG und Lieberberg lassen im Frühsommer zwei gigantische Festivals in räumlicher und zeitlicher Nähe steigen. Zu der deutschlandweit einmaligen Konkurrenzlage kam es, weil der ...
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