Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hat angekündigt, dass das Land das Überleben der Kirner Klinik mit einem Sicherstellungszuschlag ermöglichen will. Das Haus sei für die flächendeckende Versorgung unverzichtbar. Deshalb bereite man eine Verordnung vor, die auch Kliniken wie die in Kirn in den Genuss eines Zuschlags bringen soll.
Sicherstellungszuschläge gibt es bereits seit Jahren. Allerdings erhielten bislang nur sehr wenige Kliniken auch tatsächlich Geld. Das soll sich durch das Krankenhausstrukturgesetz ändern. Darin werden vier Kriterien für die Zahlung eines Zuschlags genannt. Er ist zu zahlen, wenn der oder die Leistungsbereiche am Standort eines Krankenhauses ...
- ... für die flächendeckende Versorgung erforderlich sind;
- ... sie aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs aber nicht kostendeckend finanzierbar sind
- ... ein Defizit in der Bilanz vorliegt, und
- ... die Leistung nicht durch ein anderes geeignetes Krankenhaus erbracht werden kann.
Der Gemeinsame Bundesausschuss aus Kassen und Ärzten hat drei Vorgaben für die Zahlung definiert:
- Gefährdung der flächendeckenden Versorgung: Diese liegt vor, wenn durch die Schließung eines Krankenhauses zusätzlich mindestens 5000 Einwohner Pkw-Fahrzeiten von mehr als 30 Minuten aufwenden müssen, um zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu gelangen. Eine Ausnahmeregelung ist für besonders dünn besiedelte Regionen – bei weniger als 50 Einwohnern je Quadratkilometer – vorgesehen. Hier kann das Betroffenheitsmaß auf bis zu 500 Einwohner abgesenkt werden.
- Ein geringer Versorgungsbedarf: Der liegt vor, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte im Versorgungsgebiet der Klinik unterhalb von 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt.
- Notwendige Vorhaltungen für eine Basisversorgung sind eine Innere Medizin und eine chirurgische Abteilung zur Versorgung von Notfällen der Grund- und Regelversorgung. Dazu gehört seit 2019 auch eine Geburtshilfe.
Auf dieser Basis haben sich Krankenhausgesellschaft und Kassenspitzenverband auf 120 Kliniken geeinigt, die ab 2020 einen jährlichen Zuschlag von je 400.000 Euro erhalten. Darunter sind auch sieben Kliniken aus Rheinland-Pfalz: das St.-Josef-Krankenhaus Adenau, das Klinikum Idar-Oberstein, das Marienkrankenhaus Cochem, das St.-Josef-Krankenhaus Zell, das Gesundheitszentrum Glantal in Meisenheim, das St.-Joseph-Krankenhaus Prüm und das Marienhaus-Klinikum Eifel Bitburg. Außerdem gibt es laut Gesundheitsministerium drei weitere Kliniken, für die es die Kriterien für einen Zuschlag erfüllt sieht. Um welche Häuser es sich handelt, sagt das Ministerium nicht. Grund: Hier verhandeln Kliniken und Kassen noch über die Höhe der Zuschläge.