Finanzministerium lenkt ein: Endlich Hilfe für Witwe von Nazi-Opfer
Das Finanzministerium will das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz anerkennen, das der Frau eine Witwenbeihilfe zuerkannt hatte. Das Amt für Wiedergutmachung, das dem Ministerium untersteht, wollte dagegen eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) und eine Grundsatzentscheidung erzwingen.
Diese Haltung hatte viele Leser empört. Nun kommt das Ministerium nach einer „kurzfristigen rechtlichen Prüfung“ doch noch zum Schluss, angesichts der Schicksale von Betroffenen und der Länge der Verfahrensdauer beim BGH auf weitere rechtliche Schritte zu verzichten. Es sagt auch zu, dass eine weitere Witwe nun eine Beihilfe erhalte. us