Plus
Koblenz/Diez
Ehemaliger Sicherungsverwahrter muss in Klinik bleiben
Koblenz - Ein 66-jähriger Ex-Häftling des Gefängnisses Diez muss nach knapp zwölf Jahren Sicherungsverwahrung vorläufig in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wies eine Beschwerde des Mannes gegen einen Beschluss des Landgerichts Koblenz zurück (Az. 1 W 695/11, 15. Dezember 2011).
Es handele es sich um die erste ...