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Kommentar: Land setzt endlich geltendes Recht durch
Carsten Zillmann zu Alterstests bei Flüchtlingen
Im Grunde genommen hat sich an der Gesetzeslage natürlich nichts geändert. Es gibt weiterhin ein dreistufiges Verfahren, an dessen Ende ein medizinischer Alterstest steht, der zum Einsatz kommt, wenn begründete Zweifel bestehen. Die werden nach Einschätzung des Landesjugendamts-Präsidenten Detlef Placzek nun allerdings bis zu 30-mal ...