Diez. Betrunken mit E-Scooter unterwegs
Wie sich herausstellte, bestand für das Fahrzeug auch kein Versicherungsschutz, was für sich schon eine Straftat darstellt. Zudem konnten die Beamten bei dem jungen Mann auch noch starken Alkoholgeruch wahrnehmen. Er gab an, lediglich ein Bier getrunken zu haben, was allerdings mit dem Ergebnis des Atemalkoholtests nicht in Einklang zu bringen war: dieser ergab einen Wert von 1,67 Promille. Der Mann muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
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