Als Fahranfänger alkoholisiert, nicht angeschnallt und am Handy
Die Beamten entschlossen sich, den PKW einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle des 19-jährigen Fahranfängers konnte weiterhin Atemalkoholgeruch festgestellt werden.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,5 Promille.
Aufgrund der Probezeit muss der junge Fahrzeugführer mit einem Ordnungswidrigkeiten Verfahren (Alkoholverbot für Fahranfänger) rechnen.
Neben einem Bußgeld von 250EUR erwartet ihn ebenfalls eine Nachschulung, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Führerscheinabgabe.
Interessant war zudem, dass der Fahrzeugführer in völliger Unkenntnis zu sein schien, dass er als Inhaber eines Führerscheins auf Probe und zudem in einem Alter unter 21 Jahren einer Null – Promille Grenze unterliegt.
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