Das Verwaltungsgericht hatte entschieden: Der Werbeturm an der A 3 darf leuchten. Das hat jetzt auch die Ortsgemeinde Oberraden akzeptiert.Foto: Jörg Niebergall
Der Rechtsstreit um den grell beleuchteten Werbeturm an der A 3 bei Oberraden ist beigelegt, auch die Ortsgemeinde akzeptiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und verzichtet auf eine Berufung.
Lesezeit: 1 Minute
Das ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen Kreisspitze und Ortsbürgermeister, über das die Kreisverwaltung informiert.
In dem Rechtsstreit ging es um die im Jahr 2012 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Werbeturms in der Gemarkung Urbach-Überdorf nahe der A 3. Im Rahmen eines Termins mit Landrat Achim Hallerbach und dem für die Bauaufsicht ...
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