Unterhaltungsmaßnahmen von Straßen sind nur begrenzt möglich. Ein Ausbau ist irgendwann unumgänglich, aber teuer. Einen Teil der Kosten muss die Gemeinde selbst tragen. Laut dem Kommunalabgabegesetz können die Gemeinden zur Finanzierung Ausbaubeiträge für Straßen, Wege, Plätze, Parkflächen und andere Verkehrsanlagen erheben. Es gibt zwei Arten, wie diese erhoben werden können: über Einmal- und wiederkehrende Beiträge. Entscheidend für die Höhe der Beiträge ist in beiden Fällen die Größe des beitragspflichtigen Grundstücks, das Maß der baulichen Ausnutzbarkeit und die Art der Nutzung (Wohnen oder Gewerbe).
Was sind Einmalbeiträge?
Für eine ausgebaute Straße bezahlen nur die jeweiligen Anlieger (Eigentümer). Die Beitragserhebung erfolgt demnach in sehr hohen Zeitabständen. Auf die Anlieger können im Fall des Ausbaus aber sehr hohe Kosten zukommen – meist mehrere Tausend Euro. Anlieger von Landes- oder Kreisstraßen müssen nicht für den Ausbau der Fahrbahn bezahlen – für Bürgersteige und Straßenlaternen allerdings schon.
Was sind wiederkehrende Straßenausbaubeiträge?
Bei dieser Systematik bilden die Bewohner eines Abrechnungsgebiets eine Solidargemeinschaft. Das heißt: Wird eine Straße ausgebaut, zahlen alle Anlieger (Eigentümer) dafür – auch die von Landes- oder Kreisstraßen. Die fälligen Beträge sind somit deutlich geringer als beim Einmalbeitrag, dafür können die Bürger aber auch häufiger zur Zahlung herangezogen werden. Bei den wiederkehrenden Beiträgen unterscheidet man zwischen zwei Abrechnungsmodellen: Es gibt zum einen das Spitzabrechnungsmodell: Wird eine Straße ausgebaut, werden nur die im Beitragsjahr tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet. Dadurch kann sich der Beitragssatz jährlich ändern. Das andere Modell, das Durchschnittsmodell, setzt eine weitreichendere Planung voraus. Dieser Plan umfasst alle Bauprojekte innerhalb einer gewissen Zeiteinheit (maximal fünf Jahre). Hierdurch bleibt die Beitragshöhe meist konstant. Wiederkehrende Beiträge bedeuten grundsätzlich nicht, dass jedes Jahr gezahlt werden muss, sondern nur dann, wenn Straßen ausgebaut werden. Wie allerdings in Vallendar die wiederkehrenden Beiträge konkret umgesetzt werden sollen, muss freilich erst vom Rat und den Ausschüssen erarbeitet werden. vos