Und so läuft das Verfahren ab
Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn aufgrund von Anzeigen oder sonstigen Feststellungen Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, erklärt Kreispressesprecherin Alexandra Marzi das Verfahren bei der Kreisbußgeldstelle. Das Bußgeldverfahren richtet sich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Betroffene haben vor Erlass des Bußgeldbescheides Gelegenheit, sich zu der Beschuldigung zu äußern.
Nach dieser Anhörung entscheidet die Bußgeldbehörde nach Würdigung sämtlicher Umstände über den Erlass eines Bußgeldbescheids. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden: Dann beginnt das „Zwischenverfahren“. In diesem Stadium prüft die Behörde, ob der Einspruch form- und fristgemäß eingegangen ist.
Ist dies der Fall, prüft die Behörde, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält. Hierzu kann sie auch weitere Ermittlungen vornehmen. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, den Bescheid aufrechtzuerhalten, so übersendet sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht, das über den Einspruch entscheidet.