Förderung für Lärmschutzmaßnahmen gibt es derzeit nicht
Für den Lärmschutz sei „grundsätzlich primär das Eisenbahninfrastrukturunternehmen verantwortlich“, heißt es aus dem Landesverkehrsministerium. Bei Eisenbahnen des Bundes werde der Betrieb durch das Eisenbahn-Bundesamt überwacht, bei nicht-bundeseigenen Bahnen wie hier durch die zuständigen Landesstellen.
„Für Bestandsstrecken, die häufig seit vielen Jahrzehnten bestehen – die Brexbachtalbahn sogar seit einem Jahrhundert – und als Verkehrsweg gewidmet sind, gibt es derzeit keine verbindlichen immissionsseitigen Lärmbegrenzungen. Bei Schienenstrecken handelt es sich um Bestandsstrecken, soweit kein Neubau oder wesentliche bauliche Änderungen der Eisenbahninfrastruktur über den bisherigen Grundriss/Aufriss hinaus erfolgen“, teilt das Ministerium weiter mit.
Eine Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Strecken der nicht-bundeseigenen Eisenbahnen existiere derzeit nicht. Die üblicherweise vom Bund für eine Lärmsanierung angewandten Auslösewerte dürften jedoch bei gelegentlichen Verladearbeiten unterschritten sein. Zudem haben die eingesetzten Arbeitsmaschinen bereits herstellerseitig eigene Lärmgrenzwerte einzuhalten.