Das Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Deutschland ein seit 1981 vorgeschriebenes Kennzeichnungselement. Es gibt an, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeits- und nicht um ein Verfallsdatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrbar.
Das Verbrauchsdatum ist das Datum, ab dem Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblich sind und nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten (zum Beispiel Hackfleisch, rohes Geflügelfleisch), nicht mehr verkauft werden dürfen.