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Westerburg

Schildbürgerstreich oder rechtens: Abholtermin für Grünschnitt sorgt für Kopfschütteln

Pilzbefall: Welche kranken Pflanzen dürfen auf den Kompost?
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es ganzjährig möglich, Bäume, Sträucher oder Hecken und Büsche zu bearbeiten – unter bestimmten Voraussetzungen. Der Grünschnitt, der nicht kompostiert wird, wird zweimal im Jahr von dem Westerwälder Abfallwirtschaftsbetrieb abgeholt. Foto: Symbolfoto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-tmn

Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Gehölze bis Ende September nicht abgeholzt werden. Zweimal im Jahr wird der Grünabfall durch den Westerwälder Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) abgeholt. In wenigen Tagen steht der nächste Abfuhrtermin für Westerburg und seine Stadtteile an: am 26. September.

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Über diese Terminierung wundert sich Reiner Eisel. Der Westerburger spricht von einem Schildbürgerstreich. Denn das Gehölz dürfe man ja erst ab Oktober schneiden. Wieso, so will er gerne wissen, wird dann ein Termin Ende September festgesetzt? Wo solle er denn die im Herbst abgeschnittenen Hölzer dann entsorgen? Wir haben uns der ...