Oberverwaltungsgericht: Land muss Verbandsgemeinde Westerburg aus Investitionsprogramm fördern
Das Oberverwaltungsgericht hat dem Land Rheinland-Pfalz aufgegeben, die Verbandsgemeinde Westerburg als finanzschwache und antragsberechtigte kommunale Schulträgerin nach dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 Kap 2 anzuerkennen. Damit kann die Verbandsgemeinde nunmehr Mittel aus diesem Bundesförderprogramm in beachtlicher Höhe für dringend notwendige Investitionen in die Schulinfrastruktur in Anspruch nehmen.Foto: dpa
Der Zehnte Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat per Beschluss dem Land Rheinland-Pfalz im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Verbandsgemeinde Westerburg als finanzschwache und antragsberechtigte kommunale Schulträgerin nach dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 Kap 2 anzuerkennen. Damit kann die Verbandsgemeinde nunmehr Mittel aus diesem Bundesförderprogramm in beachtlicher Höhe für dringend notwendige Investitionen in die Schulinfrastruktur in Anspruch nehmen. VG-Bürgermeister Gerhard Loos begrüßt die gerichtliche Entscheidung und sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Stadtbürgermeister Ralf Seekatz spricht von einer „Klatsche für das Ministerium“.
Lesezeit: 1 Minute
Sowohl ein Buchungsfehler der Verwaltung, als auch eine einseitige, unterjährig durch das Statistische Landesamt vorgenommene Streichung der Umsatzsteuerauszahlungen aus der Statistik 2014 hatte, jeweils für sich betrachtet, den objektiv negativen Saldo in einen positiven umgewandelt. Insbesondere wegen dieser Streichung hatte die Verbandsgemeinde eine nachträgliche Korrektur und damit eine Aufnahme in ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.