Insgesamt 15 Fälle: Angeklagter gibt Sex mit 13-Jähriger zu
Die Taten fanden von Juni bis November 2018 statt und sollen im Einvernehmen mit der mittlerweile jugendlichen Geschädigten alle in der Verbandsgemeinde Montabaur stattgefunden haben.
Laut Strafgesetzbuch drohen Angeklagten, die sexuelle Handlungen an einer Person unter dem 14. Lebensjahr vornehmen oder vom Kind vornehmen lassen, Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Anders als bei Jugendlichen und Erwachsenen besteht bei Kindern ein absoluter Schutz vor sexuellen Handlungen. Ein Kind kann somit laut Gesetz niemals in sexuelle Handlungen wirksam einwilligen. con
Die Verhandlung wird am 8. September und vermutlich auch am 11. September um jeweils 9 Uhr am Landgericht Koblenz fortgesetzt.