Haftstrafe verhängt: Mann konsumiert Drogen mit einer Minderjährigen
Von Martin Boldt
Strafverfolgung nach der Heidelberger Todesfahrt: Die Tatvorwürfe reichten von Beleidigung bis hin zu Volksverhetzung. Foto: Peter Steffen/ArchivFoto: dpa
Sein laxer Umgang mit Drogen wurde einem 22-jährigen Mann aus dem Raum Diez nun zum Verhängnis: Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Montabaur musste er sich den Vorwürfen stellen, im Sommer 2016 seiner damals minderjährigen Freundin in mindestens drei Fällen unentgeltlich Marihuana zum Konsum überlassen zu haben. Als die Polizei aufgrund von Hinweisen die angemietete Ferienwohnung des Angeklagten in der VG Wallmerod durchsuchte, konnten als Beweismittel 0,16 Gramm Marihuana sowie Reste von Amphetaminen sichergestellt werden.
Lesezeit: 2 Minuten
Da sich der junge Mann geständig zeigte, blieb der 15-jährigen Zeugin die Aussage vor dem Schöffengericht erspart. Über seinen Strafverteidiger ließ er verlesen, dass er sich der juristischen Folgen seiner Tat nicht bewusst gewesen sei und sie unter der eigenen Betäubungsmittelsucht begangen wurde. Eine harte Strafe müsse dennoch erfolgen, betonte ...
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