Verkehrsberuhigte Bereiche
Bei verkehrsberuhigten Bereichen handelt es sich um Verkehrsflächen, die grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern, auch den Fahrzeugen, zur Verfügung stehen (Mischverkehr). Der Verkehr ist auch nicht auf den Anliegerverkehr beschränkt. Für die Nutzung der verkehrsberuhigten Bereiche gelten besondere Regeln:
Insbesondere dürfen Fußgänger die Verkehrsfläche in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt (z. B. Fahren mit Dreirädern oder Rollern, „Fangen“), nicht aber z.B. Fußball oder Tennis. Dafür muss jeglicher Fahrzeugverkehr (auch der Fahrradverkehr) Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) einhalten. Wichtigste Voraussetzung für die Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist, dass die betreffende Verkehrsfläche überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion hat. Sie muss schon durch ihre äußere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und dem Fahrzeugverkehr dort eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.