Unerlaubte Entsorgung: Unbekannte leiten Speisefett in Hambach – Verwaltung mahnt
Hinweise zu den Verunreinigungen können an die Untere Wasserbehörde und Untere Abfallbehörde weitergeleitet werden. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, handelt es sich beim Einbringen von Speisefetten oder ähnlichen Stoffen in ein Gewässer um eine illegale Abfallablagerung oder Entsorgung, da es sich bei einem Gewässer um keine dafür zugelassene Anlage handelt.
Wer eine solche Tat begeht, mache sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, welche mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden könne. Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass ein solches Verhalten nicht geduldet werde und zu unterlassen sei. Etwaige Verstöße würden unmittelbar zur Anzeige gebracht und mit einem hohen Bußgeld geahndet. Die illegale Entsorgung des Speisefettes in den Kelterbaumbach berühre zusätzlich die Verunreinigung von Gewässern.
Zum Schutz von Gewässern seien nach dem Landeswassergesetz Beeinträchtigungen und nachteilige Veränderungen der Eigenschaften von Wasser zu verhindern. Eine Gewässerverunreinigung sei eine Straftat und werde wie die illegale Abfallablagerung geahndet.