Lahnstein

Nach Tötungsdelikt in Lahnstein: 46-Jähriger muss vor Gericht

Der Tatort ist eine Gartenanlage am Allerheiligenberg im Stadtteil Niederlahnstein. Hier soll der 46-Jährige seinen eigenen Schwiegervater durch massive Gewalteinwirkung getötet haben.
Der Tatort ist eine Gartenanlage am Allerheiligenberg im Stadtteil Niederlahnstein. Hier soll der 46-Jährige seinen eigenen Schwiegervater durch massive Gewalteinwirkung getötet haben. Foto: Markus Eschenauer

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 46-jährigen Mann aus Lahnstein Anklage wegen des Verdachts des Totschlags erhoben.

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Dem Mann wird vorgeworfen, am Nachmittag des 25. September 2019 in einer Hütte auf einem Gartengrundstück in Lahnstein nach einem vorangegangenen Streit mit einem mitgeführten Kunststoff-Schlagstock auf den Kopf und den Oberkörper seines Schwiegervaters eingeschlagen zu haben. Die Schläge waren so massiv, dass sie zum Tode des Opfers führten. Dies soll der Angeschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Der Angeschuldigte räumt die ihm zur Last gelegte Tat ein, behauptet jedoch, sein Schwiegervater habe ihn angegriffen. Der Mann befindet sich seit dem 26. September in Untersuchungshaft.

Ein Termin zur Hauptverhandlung vor Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz ist noch nicht bestimmt.

Rechtliche Hinweise

Wegen Totschlags macht sich gemäß § 212 Absatz 1 StGB strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.