Berufsbild: Sonntagsdienste nicht erlaubt
Die Arbeit eines Fahrlehrers kann sich auf sechs Tage pro Woche verteilen – an Sonn- und Feiertagen haben Fahrlehrer allerdings immer frei, ohne Ausnahme. „Sonntagsdienste sind nicht erlaubt. Das ist ja auch nicht in jedem Beruf so“, betont Christian Krips vom Fahrlehrerverband.
Und überhaupt: „Man sagt Gastronomen immer nach, dass sie arbeiten müssen, wenn andere frei haben. Bei Fahrlehrern ist das komplett anders: Wenn gefeiert wird, zum Beispiel an Altweiber oder Jahrmarkt, haben sie auch immer frei. Denn an diesen Tagen will niemand eine Fahrstunde machen.“ Und was verdient ein Fahrlehrer? Das hängt auch von der Berufserfahrung ab. Fertig ausgebildet, könne er aber zunächst auf 15 Euro pro Fahrstunde kommen, also in 45 Minuten Arbeitszeit, erläutert Christian Krips.
ce