Missbrauch hinter den Toren der Jugendburg Balduinstein. Am Amtsgericht in Diez ist ein 74-Jähriger wegen zweier Übergriffe aus dem Jahr 2002 verurteilt worden.Foto: Hans Georg Egenolf
Im Missbrauchsprozess um die Jugendburg Balduinstein ist der 74-jährige Angeklagte am vierten Verhandlungstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Das Schöffengericht Diez unter Vorsitz von Richter Martin Böhm ahndet mit dem Urteil nach langwieriger Beweisaufnahme mit immer neuen Beweisanträgen zwei Fälle von schwerem sexuellem Missbrauch aus dem Jahr 2002.
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Zur Überzeugung des Gerichts hat sich der Mann damals auf der Jugendburg Balduinstein in seinem Privatzimmer an einem Jungen einer saarländischen Pfadfindergruppe vergangen, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Wegen weiterer angeklagter Fälle aus dem Jahr 2001 musste der frühere Heimleiter, der einst dem Vorstand des Trägervereins der ...
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