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Grabsteinstreit in Gutenacker: Nur Gemeinderat darf entscheiden
Von unserer Mitarbeiterin Dagmar Schweickert
Die Eltern der 2013 tödlich verunglückten jungen Frau hatten einen Grabstein entworfen, der laut Friedhofssatzung elf Zentimeter zu hoch war. Der beauftragte Steinmetz beantragte am 1. April, den Grabstein zu errichten. Die Eltern wollten das Grabmal wegen der christlichen Bedeutung des Osterfestes am Gründonnerstag stellen. Der ...