Deutlich verbesserte Rahmenbedingungen für die Reaktivierung von Bahnstrecken ergeben sich aufgrund neuer Finanzierungsmöglichkeiten durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und der Regionalisierungsmittel des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG).
Damit sollen künftig auch kleinere Vorhaben mit einer Größenordnung von 10 Millionen Euro gefördert werden, ebenso die notwendigen Verknüpfungspunkte wie Bushaltestellen und Mitfahrerplätze. Insgesamt kann im Einzelfall mit einer Förderquote von 90 Prozent gerechnet werden.
Die Bahnübergänge sind nicht mehr von den Kommunen zu finanzieren. Und schließlich werden die Planverfahren beschleunigt, für genehmigte Strecken sollen keine gesonderten Genehmigungen mehr erforderlich sein. hpg