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Diez/Aar-Einrich
Diezer Amtsgericht: Verfahren wegen übler Nachrede muss neu beginnen
Angeklagt war ein 42 Jahre alter Mann. Dieser war zusammen mit seinem Verteidiger zur rund einstündigen Verhandlung erschienen. Als es um die persönlichen Angaben ging, gab er zu Protokoll, dass er eine 100-prozentige Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Als Beleg hob er ein Hosenbein leicht an. Zu sehen war ein stark verfärbtes Bein. ...