Allgemeinverfügung enthält unklare Formulierungen: Gericht kippt 15-Kilometer-Regel im Kreis Limburg-Weilburg
Nahezu menschenleer sind die Straßen im Schatten des Doms in der Altstadt von Limburg. Wo sich sonst Touristen und Einheimische zahlreich einfinden, herrscht aufgrund der Corona-Maßnahmen jetzt Leere. Limburg hat derzeit einen der höchsten Corona-Inzidenzwerte in Hessen.Foto: dpa
Die Allgemeinverfügung des Kreises Limburg-Weilburg, die auch die 15-Kilometer-Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie enthält, ist teils rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren entschieden. Es bestünden einige Unklarheiten.
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Den enthaltenen Angaben zur 15-Kilometer-Regel fehle es an der „hinreichenden Bestimmtheit“, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Inhalt müsse aber für die Betroffenen „so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein“, dass sie ihr Verhalten danach ausrichten könnten.
Der Kreis teilte mit, dass in dem Verfahren Klarstellungen erfolgt seien. Ob die ...
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