Elysium-Prozess: Es bleibt bei langen Haftstrafen und Sicherheitsverwahrung
Von Andreas E. Müller
Beim Prozessbeginn 2018 verbergen die Angeklagten ihre Gesichter hinter Akten. Jetzt hat das Limburger Landgericht das Urteil gegen den Hauptangeklagten bestätigt.Foto: DPA
Neun Jahre und sechs Monate Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung, so lautet das Urteil, das der Vorsitzende Richter am Landgericht Limburg, Andreas Janisch, gegen den Hauptangeklagten des Elysium-Prozesses gesprochen hat. Der angeklagte 65-jährige Gerhard G. aus Landsberg am Lech war bereits im März 2019 vom Landgericht Limburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. In der Revision hatte der Bundesgerichtshof diesen Schuldspruch allerdings aufgehoben.
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Richter Janisch hatte nun die Aufgabe, in den sieben beanstandeten Fällen neue Einzelstrafen festzusetzen, mit den bereits rechtskräftigen Freiheitsstrafen eine neue Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden und neuerlich über die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung zu entscheiden.
Mit seinem Urteilsspruch folgte Janisch dem Antrag der ermittelnden Staatsanwältin Julia Bussweiler von der Generalstaatsanwaltschaft ...
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