An Wurzeln von ausgewählten Bäumen wird in einer Urne die Asche Verstorbener beigesetzt
In der Schweiz entstand im Jahr 1999 der erste Bestattungswald. An den Wurzeln von ausgewählten Bäumen wird in einer Urne die Asche Verstorbener beigesetzt. Häufig stellen waldbesitzende Kommunen die Flächen zur Verfügung, beantragen die Grundbucheinträge für die Grabbäume und sind für die Infrastruktur wie Zuwegungen, Parkplätze oder einen würdigen Versammlungsplatz zuständig. Die Urne wird in einer Tiefe von mindestens 80 Zentimetern direkt im Wurzelbereich des Baumes beigesetzt. Je nach Vorgabe werden Urnen aus Holz, aus biologisch abbaubarem Kunststoff oder aus dauerhaftem Edelstahl verwendet. Bäume und Urnenpositionen werden eingemessen und sind in Lageplänen eingezeichnet.
In der Regel werden verschiedene Beisetzungsvarianten angeboten. Am Gemeinschaftsbaum wird die Asche verschiedener Verstorbener beigesetzt, die nicht in einem persönlichen Bezug zueinanderstehen müssen. Vergleichbar ist dies mit einem Reihengrab. Ein Familien- und Freundschaftsbaum ähnelt dem herkömmlichen Familiengrab. Hier ist ein Baum für mehrere Urnen reserviert. Am Einzel- oder Partnerbaum wird die Asche von einer beziehungsweise zwei Personen beigesetzt. Zusätzliche Beisetzungen finden um diesen Baum nicht statt. Eine weitere Variante im Bestattungswald ist der Basisplatz. Die Ruhezeiten sind hier auf 15 und 30 Jahre verkürzt, im Gegensatz zu der regulären Liegezeit von 99 Jahren. Vor der Etablierung eines Bestattungswaldes sind umfangreiche waldbauliche Maßnahmen erforderlich, es findet eine Durchforstung statt. Danach wird nur noch Altholz, das die Besucher gefährden könnte, entfernt.
In einer Satzung ist ein fest umrissenes Regelwerk festgelegt. Es soll die Würde des Bestattungsortes garantieren. Untersagt ist jede Form des Grabschmucks. Eine Nummer oder ein kleines Namensschild am Baumstamm ist zum leichteren Auffinden des Urnengrabes häufig gestattet. wd