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Rhein-Hunsrück

Kirchenasyl: Ermittlung eingestellt – Verfahren wegen Geringfügigkeit beendet

Von Volker Boch
Durch die Einstellung des Verfahrens endgültig ergebnislos bleibt die Durchsuchungsmaßnahme, die Ende Januar in den Pfarreien stattfand.
Durch die Einstellung des Verfahrens endgültig ergebnislos bleibt die Durchsuchungsmaßnahme, die Ende Januar in den Pfarreien stattfand. Foto: Werner Dupuis

Gegen fünf Pfarrer aus Büchenbeuren, Kirchberg und Rheinböllen wird nicht mehr wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat das Ermittlungsverfahren gegen die fünf Geistlichen eingestellt.

Lesezeit: 4 Minuten
In einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung erklärt die Behörde, dass das Verfahren gemäß Paragraf 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist. Im August vergangenen Jahres hatte Landrat Marlon Bröhr die Pfarrer angezeigt, die sieben Sudanesen Kirchenasyl gewährten. Der Fall hat in den vergangenen Monaten für viel Aufsehen und ...
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Verfahren gegen Bad Salziger Lehrer ist ebenfalls eingestellt

Im Gespräch mit unserer Zeitung verdeutlicht der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Brandt, dass auch der zweite Fall einer Anzeige von Landrat Marlon Bröhr, gegen Bad Salziger Lehrer wegen Beleidigung, bereits eingestellt worden ist.

Diese hatten den Landrat nach einer am 9. November 2018 in Bad Salzig vollzogenen Abschiebung attackiert.

Im Zusammenhang mit der 80-jährigen Wiederkehr der Pogromnacht des Jahres 1938 am Tag der Abschiebung einer Familie aus dem Haus Helvetia in Bad Salzig war von namentlich nicht konkret benannten Lehrern in einem Schreiben erläutert worden, dass die fünfköpfige Familie „deportiert“ worden sei.

Das Verfahren wurde in den vergangenen Wochen laut Brandt aus Rechtsgründen eingestellt. Das Schreiben der aufgebrachten Lehrer sei durch den weitreichenden Bereich der Meinungsfreiheit abgedeckt – es liegt demnach keine Beleidigung vor. vb

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