Bodenheim

Verkehrsschilder und Beleuchtung aus dem Boden gerissen: Unfall in Bodenheim

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Symbolbild Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Am heutigen Sonntag (6. Oktober) ist ein 24-Jähriger gegen 1.30 Uhr aufgrund von Alkoholkonsum und erhöhter Gechwindigkeit über eine Verkehrsinsel in Bodenheim gefahren.

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Der Polizei wurde am Sonntag, 6. Oktober, gegen 1.30 Uhr ein Verkehrsunfall am Kreisverkehr der Ortsrandstraße in Bodenheim gemeldet. Beim Eintreffen der Streife konnte ein verunfalltes Fahrzeug im Kreisverkehr stehend festgestellt werden.

Beim 26-jährigen Fahrzeugführer konnte eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt werden, wie die Polizei mitteilt. Vor Ort konnte ermittelt werden, dass der Fahrzeugführer auf der L413 (Wormser Straße) aus dem Ort Bodenheim in Richtung Nackenheim unterwegs war und aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit in Verbindung mit dem erheblichen Alkoholkonsum die Kontrolle über sein Fahrzeug beim Einfahren in den Kreisverkehr verloren hatte. Er überfuhr die Verkehrsinsel und riss hierbei sämtliche Verkehrsschilder sowie die Straßenbeleuchtung aus dem Boden.

Sachschaden von etwa 45.000 Euro

Zur Beseitigung der Unfallschäden und Reinigung der Straßen wurden die Feuerwehr Bodenheim/Nackenheim, ein Abschleppdienst, der Landesbetrieb Mobilität und die EWR Netz GmbH hinzugerufen. Der entstandene Sachschaden wird derzeit auf 45.000 Euro geschätzt.

Zeugen, denen das Fahrzeug bereits zuvor in der Ortslage Bodenheim aufgefallen ist, werden gebeten, sich bei der Polizei Oppenheim zu melden. Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt laut Polizei eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährde nicht nur sich, sondern auch Andere.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen den Fahrzeugführer kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Zudem muss der Fahrzeugführer im Nachgang zum Strafverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.