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Stromberg/Roth

Sonderumlage nach Fusion der VG: Nur Roth bleibt nach erfolgreicher Klage bei 4 Prozent

Von Jens Fink
Symbolbild
Symbolbild Foto: dpa

Der VG-Rat Langenlonsheim-Stromberg hat vor Gericht verloren. Der Klage der Gemeinde, eine höhere Umlage zu bezahlen, wurde stattgegeben. Die Bescheide für die übrigen Orte sind weiterhin rechtskräftig.

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Die vom Verwaltungsgericht Koblenz stattgegebene Klage der Gemeinde Roth gegen die Sonderumlagen hat erneut den Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg beschäftigt. Roth hatte erfolgreich gegen den Bescheid zur Erhebung der Sonderumlage 2022 geklagt. Die Richter bestätigten, dass die durch den VG-Rat vorgenommene Senkung der ursprünglich 4-prozentigen Sonderumlage für die Orte der früheren VG ...