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Bad Kreuznach

Jäger muss nicht ins Gefängnis: Bewährung nach tödlichem Schuss auf Seniorin

Von Christine Jäckel
Statue der Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Während der Angeklagte erleichtert war, herrschte Unverständnis bei den Hinterbliebenen der Frau, die im November 2018 bei einer Drückjagd in Dalberg im Garten ihres Hauses erschossen wurde. So zwiespältig wurde das Urteil der Berufungsinstanz beim Landgericht Bad Kreuznach aufgenommen.

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Die Richter minderten die vom Amtsrichter 2019 verhängte Freiheitsstrafe von zweieinhalb auf zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Als Auflage hat der 62-jährige Angeklagte 5000 Euro an die Täter-Opfer-Hilfe Mainz zu geben. Außerdem hat er zugesichert, dass er den Angehörigen des Opfers ein Schmerzensgeld zahlen wird. Wie ist die unabsichtliche, ...