Jetzt hat Werner Klopfer den Salat. Unfreiwillig ist er zum Gesicht eines digitalen AfD-Flyers geworden, wie sie im Internet zuhauf kursieren. Die einen werden schadenfroh lachen, die anderen sich eher wundern ob solcher Gepflogenheiten auf Facebook und Co.
Dass die AfD mit seinem Konterfei und seiner umstrittenen Aussage wirbt, im Begleittext die Christdemokraten und Kanzlerin Merkel verspottet, dazu ein Bild verwendet, dessen Urheberrecht sie nicht besitzt, dürfte Klopfer und der CDU gar nicht gefallen.
Zwar kann man ihm zweifelsohne vorwerfen, sich mit seiner Forderung nach einem Zuzugsstopp für Flüchtlinge unnötig nah an die AfD angeschmiegt zu haben. Deshalb muss er sich nicht wirklich wundern. Er hat sich der aus CDU-Sicht ungeliebten Konkurrenz von rechts außen als anerkannte und akzeptierte Galionsfigur quasi zur Verfügung gestellt – doch sollte man nicht Täter und Opfer verwechseln.
Klopfers Äußerungen waren provokativ und kontrovers, aber zumindest juristisch nicht angreifbar. Dass die AfD ihn ungefragt vor ihren Karren spannt, geht gar nicht. Und ist außerdem verboten. Damit wird sich wohl demnächst ein Gericht beschäftigen müssen.
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