Der Verbandsgemeinderat Rhaunen hat mit seinem einstimmigen Votum pro Fusionsvertrag vollkommen richtig entschieden. Den Mandatsträgern blieb im Grunde auch keine andere Wahl.
Denn das so oft zitierte wie strapazierte Allgemeinwohl ist es tatsächlich, das bei der Meinungsbildung im Vordergrund zu stehen hat. Da gilt es, Argumente zu sammeln und zu bewerten, Vor- und Nachteile gegenein-ander abzuwägen und letztlich zu einem Urteil zu kommen. Dabei waren die Belange aller 50 Ortsgemeinden zu berücksichtigen – und nicht nur die Befindlichkeiten von lediglich fünf Ortschaften. Dieses Urteil des Rhauner VG-Rats war absehbar, zu eindeutig waren vorangegangene Entscheidungen in dieser Sache ausgefallen.
Bei aller Sympathie für die Initiative „Bürger pro Hunsrück“, bei aller Hochachtung für das große Engagement ihrer Mitglieder – die restlichen 45 Ortsgemeinden hätten bei einem Wechsel von Gösenroth, Krummenau, Oberkirn, Schwerbach und Hausen in die Verbandsgemeinde Kirchberg nur Nachteile, die fünf genannten Orte hingegen keine erkennbaren Vorteile.
Eine Fusion nimmt den abwanderungswilligen Bürgern aber keineswegs die Möglichkeit, weiterhin etwa in Kirchberg oder Simmern einkaufen zu gehen. Ihre Kinder können weiterhin beispielsweise in der SG Gösenroth/Laufersweiler Handball spielen, und Hunsrücker bleiben die Gösenrother, Krummenauer, Oberkirner, Schwerbacher und Hausener auch in einer neuen Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen – so wie in den vergangenen 50 Jahren.
Unbelassen bleibt den BI-Mitgliedern natürlich die Möglichkeit eines Bürgerentscheids auf VG-Ebene. Doch egal, wie dieser Entscheid ausfallen sollte, auch dieses Ergebnis wird nur ein Mosaikstein unter vielen sein, die der Landtag zu einem Gesetz zusammenfügen muss. Wobei für das Land klar ist: Es gibt keine Änderung der Kreisgrenze.
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