Keine Frage: Angesichts berechneter Baukosten von 11,6 Millionen Euro für das geplante neue Dienstgebäude der VG Zell ist es berechtigt, die Frage zu stellen: Kann sich die VG, zu der außer der Stadt noch 23 Ortsgemeinden gehören, eine solche finanzielle Belastung überhaupt leisten. Schließlich würde – bei einem angenommenen Eigenanteil der VG von acht Millionen Euro – die VG-Umlage mittel- bis langfristig um circa zwei Punkte steigen. Womit sie – dem Büroleiter zufolge – immer noch unter der Umlage in vergleichbaren anderen VGs läge. Allein: Das alles sind ungelegte Eier. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vorstoß der FWG unklug und unverständlich.
Was er nämlich unter anderem infrage stellt: zehn Jahre intensiver und kostspieliger Planungen, einen gemeinsam beschrittenen Weg von Stadt und VG, einen Grundstückstauschvertrag, zwei eng miteinander verzahnte Planungswettbewerbe. Und vor allem: die Zukunft der Zeller Altstadt. Diese zu beleben und sie am Leben zu halten, ist klares Ziel der Landesplanung. Vor allem deshalb fiel seinerzeit die Entscheidung pro Innenstadtstandort. Ein Neubau auf der grünen Wiese? Ja, er wäre womöglich billiger, aber er würde ein fatales Signal aussenden und wäre, nebenbei bemerkt, auch nicht ohne eine langwierige und teure Planung zu haben. Ja, das Land muss seinen Entwicklungszielen Taten folgen lassen. Standortabhängige Mehrkosten von zwei Millionen Euro allein für Gründung und Hochwasserschutz müssen über eine kräftige Finanzspritze abgefangen werden.
In der Tat: Um seriös über die Frage „Neubau an der Schloßstraße: ja oder nein?“ entscheiden zu können, müssen alle Fakten vorliegen, da hat der CDU-Beigordnete Karlheinz Weis völlig recht. Fakten, keine Vermutungen, kein ungutes Bauchgefühl. Was am FWG-Vorstoß irritiert: Er legt den Verdacht nahe, die VG spiele mit verdeckten Karten. Er suggeriert, die VG plane – in Ignoranz der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit – einen Luxusbau für ihre Mitarbeiter. Und obendrein billige der VG-Rat dies noch. Doch für derlei Unterstellungen fehlt jeglicher Anhaltspunkt.
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