Plus
Büchel/Straßburg
Nach Büchel-Urteil: Friedensaktivistinnen scheitern in Straßburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Beschwerden zweier Friedensaktivistinnen gegen ihre Verurteilung wegen Aktionen zivilen Ungehorsams am Fliegerhorst Büchel als unzulässig zurückgewiesen. Die Straßburger Richter sahen in den Urteilen keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es war das erste Mal, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit ...