Pflegepersonenzeit und Pflegepersonengeld: Das schlägt der VdK im Detail vor
Wie bei der Elternzeit wäre die Pflegepersonenzeit eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit. Drei Jahre dürfte man sich maximal pro Pflegebedürftigen freistellen lassen. Man müsste übrigens nicht unbedingt Angehörige pflegen, um vom Konzept zu profitieren: Wer sich um Freunde oder Nachbarn kümmert, hätte auch einen Anspruch auf die Freistellung.
Das Pflegepersonengeld ist im Konzept des Sozialverbandes eine Lohnersatzleistung – analog zum Elterngeld. Wer einen Menschen pflegt, soll Anspruch auf 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettolohns haben – jedoch mindestens 300 und maximal 1800 Euro im Monat, für ein Jahr. Die jährlichen Kosten bundesweit schätzt der Verband auf knapp 4,3 Milliarden Euro. Eine wichtige Voraussetzung für diese Leistungen ist, dass der Pflegende maximal 30 Stunden in der Woche arbeitet und sich mindestens zehn Stunden in der Woche – verteilt auf zwei Tage – um die pflegebedürftige Person kümmert. Die Pflege muss darüber hinaus in häuslicher Umgebung stattfinden und die Person mindestens den Pflegegrad zwei haben. drü