In Kröv: 19-Jähriger fährt alkoholisiert
In der Polizeimeldung heißt es, dass die Beamten sich aufgrund dieser beider Verstöße dazu entschieden hätten, den Personenkraftwagen einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Im Rahmen dieser Überprüfung konnten die Beamten bei dem 19-jährigen Fahranfänger den Geruch von Alkohol feststellen.
Bußgeld zu erwarten
Ein deshalb durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,5 Promille. Aufgrund der Probezeit muss der junge Fahrzeugführer mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen. Über ein Bußgeld von 250 Euro hinaus erwarten den 19-Jährigen eine Nachschulung, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Der 19-Jährige gab zusätzlich gegenüber den Beamten an, dass er nicht wusste, dass er in seiner Probezeit eine Alkoholgrenze von 0,0 Promille einhalten muss, sofern er am Verkehr teilnimmt. red